Zertifikats-Pflicht im Beachcenter Bern!

Liebe Beacherinnen & Beacher,

wie ihr bestimmt mitbekommen habt, tritt am Montag 13. September in verschiedenen Branchen die vom Bundesrat beschlossene Zertifikats-Pflicht in Kraft. Die Medienmitteilung dazu findet ihr hier. Wir möchten euch informieren, was das für die Regeln im Beachcenter bedeutet. Die neuen Regeln beziehen sich ausschliesslich auf die Felder in der Halle – die Aussenfelder sind davon nicht betroffen.

Fixplatzmieter & Schulklassen
Die Fixplätzler werden als „beständige Gruppe mit maximal 30 Personen“ eingestuft und unterliegen deshalb nicht der Zertifikatspflicht. Die Maskenpflicht bleibt unverändert.

Mitglieder des Nationalen Leistungszentrums (NLZ)
Die Teilnehmer des NLZ werden ebenfalls als „beständige Gruppe mit maximal 30 Personen“ eingestuft und unterliegen deshalb nicht der Zertifikatspflicht. Die Maskenpflicht bleibt unverändert.

Clubfreitag & Clubsonntag
Hier gilt ab Montag die Zertifikatspflicht. Die Maskenpflicht entfällt.

Einzelfeld-Reservationen
Hier gilt ab Montag die Zertifikatspflicht. Die Maskenpflicht entfällt.
Achtung: die reservierende Person ist dafür zuständig, dass alle Teilnehmer ein Zertifikat vorweisen können.

Mixedturniere & Kurse
Hier gilt ab Montag die Zertifikatspflicht. Die Maskenpflicht entfällt.

Restaurant
Hier gilt ab Montag die Zertifikatspflicht. Die Maskenpflicht entfällt.

 

Garderoben & WC
Für die Benutzung der Garderoben und WCs ist kein Zertifikat nötig. Es gilt eine Maskenpflicht, und die Personenanzahl ist beschränkt.

Wir möchten euch bitten, das Zertifikat immer bei euch zu haben. Es können vor Ort Stichproben gemacht werden, bei denen das Zertifikat vorgewiesen werden muss.

Alle Regeln sind auch vor Ort für euch ausgeschildert.

Wir danken euch für euer Verständnis und eure Kooperation! Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir euch natürlich gerne zur Verfügung.

Sportliche Grüsse,
Euer Vorstands-Team